Fundsachen

Fundsachen

Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens vier Wochen bis längstens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist).
Meldet sich der Verlierer innerhalb von sechs Monaten nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand (
§ 973 Abs. 1 BGB).

Wird dieses Recht durch den Finder nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen (§ 979 Abs. 1 BGB).

Wenn Sie etwas gefunden oder verloren haben melden Sie sich bitte bei:

Frau Birgit Kastl
Einwohnermeldeamt

Mail: birgit.kastl@warmensteinach.bayern.de
Tel.:  09277/997-17 (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr)