Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
die Gemeinde Warmensteinach ist verpflichtet, die Wassergebühren regelmäßig neu zu kalkulieren. Grundlage hierfür ist ein vierjähriger Kalkulationszeitraum, der die Jahre 2022 bis 2025 umfasst. Zusätzlich wurde die voraussichtliche Kostenentwicklung für die Jahre 2026 bis 2029 einbezogen.
Das Ergebnis der Berechnung zeigt, dass der Gebührenbedarf insgesamt gestiegen ist. Dies liegt zum einen an den gestiegenen Kosten für den laufenden Betrieb (z. B. Energiekosten) aber auch an den getätigten und geplanten Investitionen in unser Wasserversorgungsanlagen.
Bei einer unveränderten Grundgebühr hätte dies eine Erhöhung des Gebührensatzes um 0,31 Euro netto pro Kubikmeter bedeutet. Um dem hohen Anteil an Fixkosten – insbesondere für Betrieb und Erhalt der Wasserversorgung – gerecht zu werden, hat sich die Gemeinde stattdessen für eine ausgewogene Alternative entschieden: Die Grundgebühr wird ab dem 01.01.2026 für alle Zählerarten und -größen um 25 % angehoben. Dadurch kann die Erhöhung des Gebührensatzes auf lediglich 0,16 € netto pro Kubikmeter reduziert werden.
Für einen normalen Haushalt mit dem kleinsten Zähler beläuft sich künftig die Grundgebühr also auf 80,25 € brutto jährlich und die Verbrauchsgebühr auf 4,30 € brutto pro Kubikmeter entnommenem Wasser.
Damit erfolgt eine moderate Anpassung der Grundgebühr bei gleichzeitig sehr geringer Erhöhung der verbrauchsabhängigen Kosten.
Ihre Gemeinde Warmensteinach



