Informationen zum Pflichtumtausch des Führerscheines

Informationen zum Pflichtumtausch des Führerscheines

Bis zum 19.01.2033 müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen fälschungssicheren befristeten Kartenführerschein verfügen.

 

Falls Sie noch im Besitz eines Papierführerscheines sind, besitzt dieser nur noch Gültigkeit, wenn Sie vor dem Jahr 1953 geboren sind, ansonsten mussten diese bis zum 19.01.2025 getauscht worden sein.

Wenn Sie vor 1953 geboren sind, müssen Sie grundsätzlich Ihren Führerschein, unabhängig ob Papier oder Karte, erst bis zum 19.01.2033 umgetauscht haben.

Aktuell müssen gestaffelt alle unbefristeten Kartenführerscheine nach dem Ausstellungsjahr getauscht werden. Dieses finden Sie unter dem Buchstaben 4a) auf der Vorderseite des Kartenführerscheins.

 

Ausstellungsjahr des Führerscheins Fristende – Ende der Gültigkeit des Führerscheins Ausstellungsjahr des Führerscheins Fristende – Ende der Gültigkeit des Führerscheins
1999-2001 19.01.2026 2009 19.01.2030
2002-2004 19.01.2027 2010 19.01.2031
2005-2007 19.01.2028 2011 19.01.2032
2008 19.01.2029 2012-18.01.2013 19.01.2033

 

Es wird empfohlen baldmöglichst im vorhergehenden Jahr den Umtausch zu beantragen, da sonst nicht gewährleistet ist, dass Sie noch rechtzeitig einen neuen Führerschein bis zum Ablauf der Frist bekommen.

Um den Führerschein umzutauschen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Auswahl:

 

  1. Persönliche Vorsprache im Landratsamt Bayreuth! Nur nach Online-Terminvereinbarung

Sollte Ihnen die Verwendung dieses Dienstes nicht möglich sein, ist unter der nachstehenden Telefonnummer eine Terminvereinbarung möglich:                          0921/728-510 Nr. 0 auswählen.

Wir weisen darauf hin, dass eine Vorsprache ohne Termin nicht möglich ist, wenn die Kapazitäten erschöpft sind. Es ist in jedem Fall mit längeren Wartezeiten zu rechnen, da Bürger mit Termin zuerst bedient werden.

 

  1. Onlineantrag auf der Homepage des Landratsamt Bayreuths (Zugang zum Bayernportal notwendig)

Folgende Unterlagen sind für den Umtausch vorzulegen:

  • 1 aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm)
  • Original des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Bisheriger Führerschein im Original
  • Bearbeitungsgebühren 26,50 € (bei Abholung im Landratsamt/Wohnsitzgemeinde)

31,80 € (bei Direktversand an die Meldeadresse)

  • ausschließlich noch bei Papierführerscheinen:

Eintragung der Klasse T – Traktoren über 40 km/h (Nachweis der Berufs-genossenschaft oder Mitgliedskarte BBV+ Vollmacht des Landwirtes)

 

 

Hinweis:

Sollten Sie mit einem ungültigen Führerschein unterwegs sein, so muss mit einer Verwarnungsgebühr gerechnet werden. Fahrten ins Ausland sind mit einem ungültigen Führerschein ebenfalls zu vermeiden.

 

Öffnungszeiten:

Montag 07:30 – 14:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 14:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 17:00 Uhr
Freitag 07:30 – 13:00 Uhr
Kontakt:

Landratsamt Bayreuth

Führerscheinstelle

Markgrafenallee 5

95448 Bayreuth

 

Telefon: 0921 728-510

Email:     fahrerlaubnisbehoerde@lra-bt.bayern.de

 

https://www.landkreis-bayreuth.de/buergerservice/ verkehr/fuehrerscheinstelle