Bis zum 19.01.2033 müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen fälschungssicheren befristeten Kartenführerschein verfügen.
Falls Sie noch im Besitz eines Papierführerscheines sind, besitzt dieser nur noch Gültigkeit, wenn Sie vor dem Jahr 1953 geboren sind, ansonsten mussten diese bis zum 19.01.2025 getauscht worden sein.
Wenn Sie vor 1953 geboren sind, müssen Sie grundsätzlich Ihren Führerschein, unabhängig ob Papier oder Karte, erst bis zum 19.01.2033 umgetauscht haben.
Aktuell müssen gestaffelt alle unbefristeten Kartenführerscheine nach dem Ausstellungsjahr getauscht werden. Dieses finden Sie unter dem Buchstaben 4a) auf der Vorderseite des Kartenführerscheins.
| Ausstellungsjahr des Führerscheins | Fristende – Ende der Gültigkeit des Führerscheins | Ausstellungsjahr des Führerscheins | Fristende – Ende der Gültigkeit des Führerscheins |
| 1999-2001 | 19.01.2026 | 2009 | 19.01.2030 |
| 2002-2004 | 19.01.2027 | 2010 | 19.01.2031 |
| 2005-2007 | 19.01.2028 | 2011 | 19.01.2032 |
| 2008 | 19.01.2029 | 2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Es wird empfohlen baldmöglichst im vorhergehenden Jahr den Umtausch zu beantragen, da sonst nicht gewährleistet ist, dass Sie noch rechtzeitig einen neuen Führerschein bis zum Ablauf der Frist bekommen.
Um den Führerschein umzutauschen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Auswahl:
- Persönliche Vorsprache im Landratsamt Bayreuth! Nur nach Online-Terminvereinbarung
Sollte Ihnen die Verwendung dieses Dienstes nicht möglich sein, ist unter der nachstehenden Telefonnummer eine Terminvereinbarung möglich: 0921/728-510 Nr. 0 auswählen.
Wir weisen darauf hin, dass eine Vorsprache ohne Termin nicht möglich ist, wenn die Kapazitäten erschöpft sind. Es ist in jedem Fall mit längeren Wartezeiten zu rechnen, da Bürger mit Termin zuerst bedient werden.
- Onlineantrag auf der Homepage des Landratsamt Bayreuths (Zugang zum Bayernportal notwendig)
Folgende Unterlagen sind für den Umtausch vorzulegen:
- 1 aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm)
- Original des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Bisheriger Führerschein im Original
- Bearbeitungsgebühren 26,50 € (bei Abholung im Landratsamt/Wohnsitzgemeinde)
31,80 € (bei Direktversand an die Meldeadresse)
- ausschließlich noch bei Papierführerscheinen:
Eintragung der Klasse T – Traktoren über 40 km/h (Nachweis der Berufs-genossenschaft oder Mitgliedskarte BBV+ Vollmacht des Landwirtes)
Hinweis:
Sollten Sie mit einem ungültigen Führerschein unterwegs sein, so muss mit einer Verwarnungsgebühr gerechnet werden. Fahrten ins Ausland sind mit einem ungültigen Führerschein ebenfalls zu vermeiden.
Öffnungszeiten:
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