Aktuelles aus dem Passamt

Aktuelles aus dem Passamt

Personalausweise

Die Gebühr für einen Personalausweis für Antragsteller, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben, wurde bundeseinheitlich neu geregelt und beträgt künftig 37,00 Euro. Die Gebühr für Antragsteller unter 24 Jahren bleibt unverändert bei 22,80 Euro. Parallel dazu entfallen die bisherigen Gebühren für das nachträgliche Aktivieren, Entsperren der Online-Ausweisfunktion oder der Änderung der PIN.

Kinderreisepässe

Die Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe beträgt nur noch 1 Jahr. Das betrifft die Neuerteilung sowie die Verlängerung des Dokumentes. Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden, behalten ihre bisherige Gültigkeit wie ausgestellt. Nach wie vor können Kinderreisepässe nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.

Hinweise: In jedem Fall ist für die Beantragung neuer Personaldokumente das persönliche Erscheinen des Antragstellers unter Vorlage eines biometrietauglichen aktuellen Passbildes im Einwohnermeldeamt erforderlich. Handelt es sich um Dokumente für minderjährige Kinder, ist die Anwesenheit der Sorgeberechtigten notwendig.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat im Personalausweisportal für die Bürgerinnen und Bürger Informationen zu den Neuerungen unter https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2020/Neue_Vorgaben_Pass_Personalausweis.html bereitgestellt.

 

Für die Beantragung und Aushändigung von Ausweisdokumenten oder anderweitigen Anliegen im Einwohnermeldeamt bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.