Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

Aufgrund der Vorgaben der Finanzämter bitten wir Sie, von Rückfragen zur Grundsteuerreform bei der Gemeinde abzusehen. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an das zuständige Finanzamt.

Die Bayerischen Kommunen steigen erst ab dem Jahr 2024 in das Verfahren ein, legen ihre Hebesätze neu fest und veranlagen die neue Grundsteuer zum 01.01.2025.

Die Gemeindeverwaltung