Abschaffung Kinderreisepass zum 01.01.2024

Abschaffung Kinderreisepass zum 01.01.2024

Der Kinderreisepass wird zum Jahreswechsel bundesweit abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2024 können Kinderreisepässe damit auch nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden.

Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig, weil sie nicht über einen Chip verfügen und damit nur schwach geschützt sind. Kinderreisepässe werden nicht überall im Ausland als Ausweisdokument akzeptiert.

Das Einwohner- und Passamt weist darauf hin, dass Ausweisdokumente auch ungültig werden, wenn die Daten und das Lichtbild eine eindeutige Identifizierung des Ausweisinhabers nicht mehr zulassen. Wenn Sie mit ihrem Kind verreisen möchten, können Sie künftig Personalausweise oder Reisepässe beantragen. Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt. Die Dauer der Fertigstellung eines Personalausweises beträgt etwa drei bis vier Wochen. Für einen Reisepass beträgt die Dauer mindestens vier Wochen.